Das Arbeitsverhältnis

Die Beziehung zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber nennt man Arbeitsverhältnis. Wie diese geregelt ist, hängt von dem konkreten Einzelfall ab. Nach dem Gesetz sollen Arbeitsverträge zwar dokumentiert werden, allerdings ist es oftmals üblich, dass auch eine Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Beziehung ohne einen konkreten schriftlichen Arbeitsvertrag geschlossen wird.

In einem solchen Fall wird auf die gesetzliche Regelung zurückgegriffen, ergänzt beispielsweise um die betriebliche Übung oder um Regelungen eines möglichen allgemeinverbindlichen Tarifvertrages.

Besser ist es jedoch, wenn Klarheit zwischen beiden Parteien herrscht. Viele Fragen lassen sich oftmals über einen Arbeitsvertrag klar und deutlich regeln. Hierzu gibt es viele Gestaltungsmöglichkeiten, allerdings auch Grenzen. Diese Grenzen sind sehr durch die Richterrechtsprechung ausgeprägt.

Fragen zur Arbeitszeit, Arbeitsort, Urlaub oder die Vergütung lassen sich über einen Arbeitsvertrag prima dokumentieren.

Feste Regeln vermeiden oftmals auch Konflikte.

Bezüglich der Arbeitsverhältnisse wird zwischen unterschiedlichen Typen unterschieden:

1.  Vollzeit-Arbeitsverhältnis
2. Teilzeit-Arbeitsverhältnis
3. Aushilfs-Arbeitsverhältnis
4. Probe-Arbeitsverhältnis.

Jede dieser Regelungen haben bestimmte Voraussetzungen, Risiken und Möglichkeiten, die man kennen sollte.

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