Die Kündigung

Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses erfolgt viel zu oft durch eine Kündigung. Sowohl der Arbeitsnehmer als auch der Arbeitgeber darf kündigen. Nur unter ganz besonderen Voraussetzungen kann eine Kündigung sogar insgesamt ausgeschlossen werden.

Sollte Ihnen eine Kündigung vorliegen, so ist dies noch kein Weltuntergang.

Für sich selber muss entschieden werden, wie es zukünftig weitergeht.

Der Gesetzgeber hat für Betriebe mit über zehn (Vollzeit-)Mitarbeitern vorgesehen, dass eine Kündigung nur unter besonderen Voraussetzungen erfolgen darf. Ist insoweit das Kündigungsschutzgesetz anwendbar, so stehen dem Gekündigten einige Rechten und Pflichten zu.

Selbst wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar sein sollte, so kann aus formalen Gründen eine Kündigung auch unwirksam sein. Hierzu zählt eine fehlende Unterschrift, eine fehlende Bevollmächtigung, Nichteinhaltung der Frist, Sittenwidrigkeit, Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot.

Es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten, aus welchem Grunde eine Kündigung nicht durchgreifen kann.

Sollte eine Kündigung vorliegen, so bietet es sich immer an, sich professionellen Rat einzuholen.

Eine Möglichkeit ist es, sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen eine Kündigung zu wehren. Ein guter und besondere Anwalt wird mit Ihnen die individuelle Situation durchsprechen und gegebenfalls auch dazu raten, keine Klage zu erheben, wenn diese aussichtslos ist.

Oftmals wird auch aus anderen Gründen eine Klage erhoben: Im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches kann das Arbeitsverhältnis auhc ordnungsgemäß abgewickelt werden. Viele Fragen werden so klar und deutlich geregelt.  

Im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen auch einige Fragen geklärt werden:

Wie sieht das Zeugnis bzw. Zwischenzeugnis aus?


Sind irgendwelche Ansprüche noch abzugelten, z. B. Urlaubsabgeltungs-anspruch?

Oder besteht sogar ein Anspruch auf eine Abfindung?



Diese und weitere Fragen können im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens zusätzlich geklärt werden und bieten für beide Seiten große Klarheit.

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